BAFA-Förderung für das Heizen mit Erneuerbaren Energien

Stand: September 2015

 

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Solarthermie - Wärme aus der Kraft der Sonne

    - Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung
    und Raumheizung
    - Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
    - Solare Kälteerzeugung
    - Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und / oder Kältenetz
    - Bereitstellung von Prozesswärme


>>> Förderung Solarenergie

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Biomasse - Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen

Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:

- Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
- besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

>>> Förderung Biomasse

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Wärmepumpen - Heizen mit effizienten Wärmepumpen

Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur:

- Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
- Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
- Raumheizung von Nichtwohngebäuden
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

>>> Förderung Wärmepumpen

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Nachträgliche Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage

Liegt die Inbetriebnahme einer nach diesem Förderprogramm geförderten Solarkollektor-, Biomasseanlage oder Wärmepumpe bereits über 3 Jahre zurück, jedoch nicht länger als 7 Jahre, kann einmalig für Maßnahmen zur Optimierung dieser Anlage ein Investitionszuschuss in Höhe von 200 Euro, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten, gewährt werden. Förderbeträge unter einem Betrag von 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Optimierung erfordert grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes.

>>> Förderung nachträgliche Optimierung